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   BFH, 18.01.1979 - IV R 76/76   

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https://dejure.org/1979,1032
BFH, 18.01.1979 - IV R 76/76 (https://dejure.org/1979,1032)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1979 - IV R 76/76 (https://dejure.org/1979,1032)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - IV R 76/76 (https://dejure.org/1979,1032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sozius - Rechtsanwalt - Sozietätsvertrag - Versorgungsabrede - Betriebsausgabe - Schwiegersohn

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rentenzahlung aus Soziusvertrag an Schwiegervater können Betriebsausgaben sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 171
  • NJW 1979, 1903
  • DB 1979, 1017
  • BStBl II 1979, 403
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.04.1977 - I R 12/74

    Zweigliedrige OHG - Ausscheiden des Gesellschafters - Aufgabe des

    Auszug aus BFH, 18.01.1979 - IV R 76/76
    Wird bei Abschluß eines Vertrags über die Errichtung einer zweigliedrigen Personengesellschaft vereinbart, daß im Falle des Todes eines der Gesellschafter der überlebende Gesellschafter den Betrieb (freiberufliche Praxis) allein fortführt, aber an die Hinterbliebenen, insbesondere die Witwe des verstorbenen Gesellschafters, eine lebenslängliche Rente zu leisten hat, und steht fest, daß die Rente nicht nach dem Werte des Gesellschaftsanteils bemessen ist, also nicht Entgelt für den Gesellschaftsanteil darstellt (z. B. weil der Wert des Gesellschaftsanteils gesondert vergütet wird oder weil die Beteiligten davon ausgehen, daß Vermögensgegenstände, insbesondere materielle Vermögensgegenstände, deren Wert hinreichend zuverlässig bestimmbar ist, nicht vorhanden sind), so ist die vereinbarte Rente als Versorgungsrente (im Gegensatz zu einer Veräußerungsrente) zu qualifizieren (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. April 1977 I R 12/74, BFHE 122, 275, BStBl II 1977, 603).
  • BFH, 06.03.1975 - IV R 191/71

    Personengesellschaft - Ausscheiden des Vaters - Erwerb des Gesellschaftsanteils -

    Auszug aus BFH, 18.01.1979 - IV R 76/76
    b) Wie der BFH allerdings mehrfach entschieden hat, spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende tatsächliche Vermutung dafür, daß Versorgungsleistungen, zu denen sich Kinder gegenüber ihren Eltern verpflichtet haben, nicht betrieblich, sondern außerbetrieblich veranlaßt sind, wenn die Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der schenkweisen Übertragung eines Betriebs- oder Gesellschaftsanteils von den Eltern auf die Kinder (bzw. der schenkweisen Aufnahme der Kinder als Gesellschafter in das von den Eltern betriebene Unternehmen) vereinbart werden und die dabei von den Eltern auf die Kinder übertragenen Vermögensteile nicht nur von unbedeutendem Wert sind (z. B. BFH-Urteil vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184, mit Nachweisen; vgl. ferner BFH-Urteil vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600).
  • BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68

    Betrieb - Mitunternehmeranteil - Schenkungsweise Übertragung - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 18.01.1979 - IV R 76/76
    b) Wie der BFH allerdings mehrfach entschieden hat, spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende tatsächliche Vermutung dafür, daß Versorgungsleistungen, zu denen sich Kinder gegenüber ihren Eltern verpflichtet haben, nicht betrieblich, sondern außerbetrieblich veranlaßt sind, wenn die Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der schenkweisen Übertragung eines Betriebs- oder Gesellschaftsanteils von den Eltern auf die Kinder (bzw. der schenkweisen Aufnahme der Kinder als Gesellschafter in das von den Eltern betriebene Unternehmen) vereinbart werden und die dabei von den Eltern auf die Kinder übertragenen Vermögensteile nicht nur von unbedeutendem Wert sind (z. B. BFH-Urteil vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184, mit Nachweisen; vgl. ferner BFH-Urteil vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Hierfür könnte sprechen, dass die Rechtsprechung des BFH auch in anderen Fällen, wie z.B. bei der Prüfung der Angemessenheit von betrieblichen Versorgungsleistungen eine Aufteilung befürwortet hat (BFH-Urteil vom 18. Januar 1979 IV R 76/76, BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403; für eine Aufteilung auch Arndt, a.a.O., § 12 Rz. C 34; P. Fischer in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 22 Rz. B 242; Reiß, ebendort, § 16 Rz. B 195).
  • BFH, 22.09.1982 - IV R 154/79

    Veräußerungsrente - Gleichwertigkeit

    Übertragen Eltern auf ihre Kinder einen Betrieb, ohne daß dabei Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen werden, so spricht nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den familiären, außerbetrieblichen Charakter der Betriebsübertragung und damit für die außerbetriebliche Natur der im Zusammenhang mit dieser Übertragung zugesagten Leistungen der Kinder an ihre Eltern (vgl. Urteile vom 18. Januar 1979 IV R 76/76, BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600, m. w. N.).

    Es ist daher davon auszugehen, daß familiäre Gründe im Vordergrund standen und eine derartige Vereinbarung zwischen Fremden nicht getroffen worden wäre (vgl. BFH-Urteile vom 27. April 1977 I R 12/74, BFHE 122, 275, BStBl II 1977, 603, sowie in BFHE 124, 338, BStBl II 1978, 301 und in BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403).

  • BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und

    Die Auffassung des FG, daß bei einer Betriebsüberlassung zwischen Eltern und Kindern und gleichzeitiger Rentenvereinbarung eine Vermutung für eine außerbetriebliche Versorgungsrente spreche, sei unvereinbar mit den BFH-Urteilen vom 24. Oktober 1978 VIII R 172/75 (BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135) und vom 18. Januar 1979 IV R 76/76 (BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403).

    Die von den Klägern angeführten Urteile in BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135 und in BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403 besagen nichts anderes.

  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 337/83

    Witwenrente zur Entlohnung der Tätigkeit eines verstorbenen Gesellschafters im

    a) Es ist zwar zutreffend, daß - worauf das FA hinweist - eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung dafür spricht, daß Versorgungsleistungen, zu denen sich Kinder gegenüber ihren Eltern verpflichtet haben, nicht betrieblich, sondern außerbetrieblich veranlaßt sind, wenn die Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der schenkweisen Überlassung eines Betriebs- oder Gesellschaftsanteils von den Eltern auf die Kinder vereinbart werden und die dabei von den Eltern auf die Kinder übertragenen Vermögensteile nicht nur von unbedeutendem Wert sind (u.a. BFH-Urteil vom 18. Januar 1979 IV R 76/76, BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.1983 - IV R 14/83

    Ertragsteuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen, die eine

    Von diesem Gesetzesverständnis ist der Senat stillschweigend in seinem Urteil vom 18. Januar 1979 IV R 76/76 (BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403) ausgegangen.
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 27/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer betriebliche Veräußerungsrente

    Demgemäß hat die Rechtsprechung bei derartigen Gestaltungen wiederholt einen betrieblichen Anlaß für Versorgungsleistungen an den ausscheidenden Gesellschafter oder seine Witwe gesehen (vgl. BFH in BFHE 157, 405, BStBl II 1989, 888; vom 25. Oktober 1984 IV R 165/82, BFHE 142, 283, BStBl II 1985, 212; vom 18. Januar 1979 IV R 76/76, BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403; in BFHE 122, 275, BStBl II 1977, 603; vom 14. Dezember 1965 IV 56/65 U, BFHE 84, 526, BStBl III 1966, 192).
  • BFH, 02.02.1983 - I R 143/77
    Die Vermutung für einen familiären, außerbetrieblichen Charakter auch der OHG-Anteilsübertragung war nicht widerlegt (vgl. BFH-Urteile vom 18.1.1979 IV R 76/76 und vom 6.3.1975 IV R 191/71, deren Erwägungen an die Leistungen von Kindern an Eltern anknüpfen, die diesen Streitfällen zugrunde lagen).
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